Ernährungsberatung nach §20 SGB V
Die Ernährungsberatung stellt eine primärpräventive Leistung dar und zielt darauf ab, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern und das Eintreten von Krankheiten, z.B. Typ-2-Diabetes, zu verhindern.
Die Ernährungsberatung kann von gesunden Personen in speziellen Lebensphasen in Anspruch genommen werden, z.B. während der Schwangerschaft oder Stillzeit. Eine Ernährungsberatung kann bspw. auch für Themenbereiche wie Säuglingsernährung oder Ernährung im Alter aufgesucht werden.
Die Ernährungsberatung kann ohne das Vorliegen einer „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ durchgeführt werden.
In der Regel sind bis zu 3 Beratungseinheiten durch die gesetzliche Krankenkasse bezuschussungsfähig.
Ernährungstherapie nach §43 SGB V
Die Ernährungstherapie richtet sich an Personen, bei denen eine ernährungsbedingte Erkrankung bzw. eine Erkrankung manifestiert ist, die eine Veränderung der Ernährungsweise erforderlich macht, z.B. Chronisch entzündliche Darmerkrankungen. Für die Kostenübernahme bzw. –bezuschussung ist das Vorliegen einer „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ notwendig. Es werden bis zu 5 Beratungseinheiten durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst oder komplett erstattet.
Ablauf und Kostenerstattung
Wenn Sie Interesse an einer Ernährungsberatung haben, kontaktieren Sie mich gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir werden Ihr Anliegen besprechen und ich werde Ihnen anschließend, wenn gewünscht, einen Kostenvoranschlag zukommen lassen. Diesen können Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse einreichen um die mögliche Kostenerstattung abzuklären.
Stellen wir bei der ersten Kontaktaufnahme fest, dass es sich bei der gewünschten Leistung um eine Ernährungstherapie handelt, suchen Sie Ihren behandelnden Arzt auf und bitten um das Ausfüllen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“. Diese wird gemeinsam mit dem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse eingereicht.
Im Folgenden Schritt können Sie bei mir bis zu 5 Beratungstermine in Anspruch nehmen. Den Zeitraum legen Sie oder wir gemeinsam fest. Im Anschluss an die gesamte Beratung erhalten Sie von mir die Rechnung inkl. des Antrags zur Kostenerstattung. Beides schicken Sie schließlich zu Ihrer Krankenkasse.
Beratungsschwerpunkte
- Übergewicht
- Adipositas
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Zöliakie
- Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
- Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit
- Ernährung des Säuglings und (Klein-)kindes
- Ernährung im Alter
- Ernährung bei Untergewicht
- Einkaufsberatungen im Supermarkt